Eine
Insolvenz (lateinisch insolventia‚ zu solvere „zahlen“) bezeichnet die Situation eines Schuldners, in der er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllt, die aus einer Überschuldung abgeleitet werden kann.
Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung im Rahmen einer besonderen Berechnung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen nicht immer eindeutig ist.
Boutique bezeichnet ein räumlich kleines Einzelhandelsgeschäft mit besonderen, oft aufwändig gestalteten Verkaufsräumen und persönlicher Verkaufsberatung. I.d.R. wird ein relativ enges Sortiment moderner oder exklusiver Artikel (z.B. Bekleidung, Lederwaren, Antiquitäten, Schmuck) angeboten.
In jüngerer Zeit wird der Begriff aber auch auf eine, auf eines oder wenige Rechtsgebiete spezialisierte Anwalts- und Steuerberatungskanzlei verwandt.
Eine solche Steuer-Boutique für Insolvenzverwalter, die von uns mit sämtlichen steuerlichen und buchhalterischen Fragen rund um das Insolvenzverfahren betreut werden können, hat unser Gründer und Senior Partner Herr StB Gerd Tesch in den vergangenen zwei Jahrzehnten aufgebaut.
Gerade auch aufgrund unserer modernen technischen Ausstattung gehören mittlerweile Insolvenzverwalter aus dem gesamten Bundesgebiet zu unseren Mandanten.
Seit 2018 sind Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Ursula Lichtinghagen und Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Marcel Becker Teil des Teams der Tesch-Kanzlei.
Seit 2019 führen wir die Kanzlei in der Tradition ihres Gründers Gerd Tesch unter dem neuen Namen Tesch & Partner mbB in die Zukunft und ergänzen unser Dienstleistungsportfolio für unsere sehr spezielle und anspruchsvolle Mandantschaft um die stärker zivilrechtlich geprägten Dienstleistungen, wie etwa die Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungs- oder Haftungsansprüchen.
Gerade auf dem Gebiet der Steuerberaterhaftung, die insbesondere seit der Leitentscheidung des BGH vom 26. Januar 2017 von besonderem Interesse für die Insolvenzverwaltung ist, weil der BGH die Haftung des Steuerberaters für den Insolvenzverschleppungsschaden deutlich ausgeweitet hat, verfügen wir aufgrund unserer Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwälte über eine einzigartige Expertise, die sehr häufig zu einer erheblichen Anreichung der Masse durch Zahlungen der Berufshaftpflicht führt.
Aber auch auf dem Gebiet der Schlussberichtserstellung und der Mitarbeiterverwaltung verfügen wir über eine Expertise, die bundesweit ihresgleichen sucht.
Das heißt, wir bieten unseren Mandanten, die sich aus Insolvenzverwaltern aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen, exklusive, maßgeschneiderte Lösungen für sämtliche Fragestellungen, mit denen sie im Rahmen einer Insolvenzverwaltung konfrontiert sind.
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und testen Sie uns!
Ihr Team der Tesch-Kanzlei